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   BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99   

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BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99 (https://dejure.org/2000,2611)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.2000 - 1Z BR 130/99 (https://dejure.org/2000,2611)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 2000 - 1Z BR 130/99 (https://dejure.org/2000,2611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung eines formwirksamen Testaments; Auslegungsgrundsätze; Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge; Einsetzung des Alleinerben durch die Zuwendung eines Hausgrundstücks; Bestimmung des Empfängers eines Vermächtnisses durch einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2065, § 2072, § 2084
    Auslegung einesTestaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbrecht, Erbeinsetzung eines Heims für körperbehinderte Kinder

Verfahrensgang

  • AG München - 60 VI 14410/93
  • LG München I - 16 T 3483/99
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1174
  • FamRZ 2000, 1392
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 03.05.1984 - 15 W 219/83
    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    (1) In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein anerkannt, daß die Vorschrift des § 2072 BGB einer Analogie grundsätzlich zugänglich und eine sinngemäße Anwendung zu bejahen ist, wenn ein Erblasser zwar nicht "die Armen" bedacht hat, aber in sinngemäßer Übereinstimmung mit der heutigen Ausdrucksweise beispielsweise die Bedürftigen oder die sozial Schwachen oder bestimmte Gruppen Bedürftiger als Zuwendungsempfänger benannt hat (vgl. KG NJW-RR 1993, 76/77; OLG Hamm Rpfleger 1984, 417/418; MünchKomm/Leipold § 2072 Rn. 7).

    Es liegt aber auch im Rahmen des gesetzgeberischen Grundgedankens (§ 2072 BGB ), wenn ein Erblasser wie hier ein unbestimmtes Heim für körperbehinderte Kinder in München bedacht und damit seine Zuwendung auf die dort befindlichen Personen beschränkt hat, um eine Konzentration seines Erbes auf einen engeren Kreis zu erreichen (vgl. KG Rpfleger 1984, 417/418; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. Rn. 6, Palandt/Edenhofer Rn. 2, jeweils zu § 2072 ).

    Den früheren gemeindlichen Trägern der Armenpflege entsprechen nunmehr die örtlichen Träger der Sozialhilfe (§ 96 Abs. 1 Satz 1 BSHG ; vgl. OLG Hamm MDR 1984, 940/941; Staudinger/Otte § 2072 Rn. 3).

    Die sinngemäße Anwendung des § 2072 BGB (vgl. OLG Hamm MDR 1984, 940/941; MünchKomm/Leipold § 2072 BGB Rn. 7), wonach der Träger der Sozialhilfe für die Zuwendung zwar als Rechtsträger,.

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es naheliegt, in der Zuwendung des Hausgrundstücks an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392 und FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178 = NJW-RR 1997, 517/518 = ZEV 1997, 162/163; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).

    Demgegenüber will ein Erblasser mit der Zuwendung bestimmter Geldbeträge im Zweifel (§ 2087 Abs. 2 BGB ) nur Vermächtnisse (§§ 2147, 2174 BGB ), also schuldrechtliche Ansprüche gegen den Nachlaß begründen (§ 2174 BGB ; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178).

  • OLG Köln, 19.03.1984 - 2 Wx 5/84
    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Im Hinblick auf § 2084 BGB ist jedoch anerkannt, daß der Erblasser seinen letzten Willen nicht in der Weise zu äußern braucht, daß der Bedachte von vorn herein individuell bestimmt ist (vgl. BGH aaO S. 201; ähnlich OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237 und KG ZEV 1998, 182/183 f. m.w.N.).

    Vielmehr genügt es entsprechend der Zielrichtung des § 2065 BGB , wenn der Bedachte im Zeitpunkt des Erbfalls durch jede sachkundige Person anhand objektiver Kriterien bezeichnet werden kann (BGH aaO S. 202 f.; BayObLG NJW 1999, 1119/1120 und NJW 1988, 2742 ; FamRZ 1990, 1275/1277; OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237).

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es naheliegt, in der Zuwendung des Hausgrundstücks an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392 und FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178 = NJW-RR 1997, 517/518 = ZEV 1997, 162/163; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Das bedeutet, der Erblasser darf bei der Individualisierung eines Bedachten seinen letzten Willen nicht in der Weise unvollständig äußern, daß es einem Dritten überlassen bleibt, nach Belieben oder Ermessen den Erblasserwillen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (vgl. BGHZ 15, 199/200).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 6715/89
    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    (1) In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein anerkannt, daß die Vorschrift des § 2072 BGB einer Analogie grundsätzlich zugänglich und eine sinngemäße Anwendung zu bejahen ist, wenn ein Erblasser zwar nicht "die Armen" bedacht hat, aber in sinngemäßer Übereinstimmung mit der heutigen Ausdrucksweise beispielsweise die Bedürftigen oder die sozial Schwachen oder bestimmte Gruppen Bedürftiger als Zuwendungsempfänger benannt hat (vgl. KG NJW-RR 1993, 76/77; OLG Hamm Rpfleger 1984, 417/418; MünchKomm/Leipold § 2072 Rn. 7).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es naheliegt, in der Zuwendung des Hausgrundstücks an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392 und FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178 = NJW-RR 1997, 517/518 = ZEV 1997, 162/163; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Der Personenkreis muß so eng begrenzt und die Gesichtspunkte für die Auswahl müssen so genau festgelegt sein, daß für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 610/611; Palandt/ Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2065 Rn. 4 und 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Vielmehr genügt es entsprechend der Zielrichtung des § 2065 BGB , wenn der Bedachte im Zeitpunkt des Erbfalls durch jede sachkundige Person anhand objektiver Kriterien bezeichnet werden kann (BGH aaO S. 202 f.; BayObLG NJW 1999, 1119/1120 und NJW 1988, 2742 ; FamRZ 1990, 1275/1277; OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237).
  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung zu Erbeinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es naheliegt, in der Zuwendung des Hausgrundstücks an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392 und FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178 = NJW-RR 1997, 517/518 = ZEV 1997, 162/163; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • KG, 05.02.1998 - 1 W 6796/95

    Voraussetzungen für das Bestimmungsrecht eines Dritten bei bedingter

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines

  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Der Personenkreis muss also so eng begrenzt und die Gesichtspunkte für die Auswahl müssen so genau festgelegt sein, dass für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1954, Aktenzeichen IV ZR 152/54, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 130/99, zitiert nach juris, m.w.N.; Weidlich, a.a.O., § 2065, Rn. 8 m.w.N.).

    Die fragliche letztwillige Verfügung zu Gunsten eines gemeinnützigen Zwecks muss für ihre Wirksamkeit nämlich stets einen Zuwendungsempfänger erkennen lassen (vgl. u.a. Schmidt, a.a.O., Rn. 2, m.w.N; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, 2017, § 2072, Rn. 9 unter Hinweis auf die Protokolle bei Mugdan Bd. V S. 533 f aus denen sich ergebe, dass der Gesetzgeber für solche Fälle bewusst von der Aufstellung einer Auslegungsregel zu Gunsten einer Einrichtung abgesehen hat; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1 Z BR 130/99, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.1984, Az. 15 W 219/83, OLGZ 1984, 323, zitiert nach beck-online).

  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Auch die Zuwendung eines Gegenstandes kann Erbeinsetzung sein, wenn entweder der Nachlass dadurch erschöpft wird (BayObLGZ 1966, 408) oder wenn sein objektiver Wert das übrige Vermögen so erheblich übertrifft, dass die Erblasserin ihn offensichtlich als wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836), was z.B. dann der Fall ist, wenn eine Immobilie wie ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung des Erblassers einen Hauptnachlassgegenstand bildet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; NJW-RR 2000, 1174).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16

    Testamentsauslegung hinsichtlich Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung

    Dabei ist im Hinblick auf das Wertverhältnis von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299; BayObLGR 1994, 51; NJW-RR 2000, 1174; 1997, 517; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2087 Rn. 8 ff.).
  • OLG München, 19.02.2020 - 31 Wx 231/17

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung durch Zuwendung wesentlichen Vermögens

    Auch die Zuwendung eines Gegenstandes kann Erbeinsetzung sein, wenn entweder der Nachlass dadurch erschöpft wird (BayObLGZ 1966, 408) oder wenn sein objektiver Wert das übrige Vermögen so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836), was z.B. dann der Fall ist, wenn eine Immobilie wie ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung des Erblassers einen Hauptnachlassgegenstand bildet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; NJW-RR 2000, 1174).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung mit einem Konditionalsatz im Zusammenhang mit

    Hat ein Erblasser praktisch sein ganzes Vermögen an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist regelmäßig anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht angenommen werden, dass er gar keinen Erben berufen wollte (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; NJW-RR 2000, 1174 m.w.N.).
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Als Erbeinsetzung (vgl. § 2087 Abs. 1 BGB) würde die Verfügung gegen das Drittbestimmungsverbot, § 2065 Abs. 2 BGB, verstoßen (vgl. BGHZ 15, 199/201 f.; BayObLG NJW-RR 2000, 1174/1175; MüKo/Leipold § 2065 Rn. 33 und 36; Haegele BWNotZ 1972, 74/75).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses;

    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG München, 15.07.2010 - 31 Wx 33/10

    Testament: Auslegung der letztwilligen Verfügung über die Zuwendung nur einer

    Auch die Zuwendung eines Gegenstandes kann Erbeinsetzung sein, wenn entweder der Nachlass dadurch erschöpft wird (BayObLGZ 1966, 408) oder wenn sein objektiver Wert das übrige Vermögen so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836), was z.B. dann der Fall ist, wenn eine Immobilie wie ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung des Erblassers einen Hauptnachlassgegenstand bildet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; NJW-RR 2000, 1174).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere bei Zuwendung von Immobilien wie dem Hausgrundstück oder der Eigentumswohnung des Erblassers (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1177; 1392; NJW-RR 2000, 1174), zugewiesen ist, als Alleinerben anzusehen (BayObLG FamRZ 1999, 59).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 3 W 31/22

    "Verschenken" eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung

  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • OLG München, 29.09.2000 - 21 U 2369/00

    Vermächtnis und unwirksame Erbeinsetzung

  • OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06

    Zu der Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 3 W 31/22

    Ausstellung eines Erbscheins; Auslegung eines Dokuments als Testament;

  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

  • KG, 03.07.2013 - 6 W 108/13

    Anspruch auf Erteilung Ausfertigung TV-Zeugnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 6 AS 598/17
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